Es ist vorgesehen, wie bisher die Ausschussgröße auf jeweils 17 Mitglieder festzulegen mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses und des Betriebsausschusses ESW (hier jeweils 15 Mitglieder). Bei folgenden Ausschüssen gibt es ebenfalls abweichende Mitgliederzahlen: (sondergesetzlicher) Jugendhilfeausschuss und Umlegungsausschuss.
Ö 9.3
Für den Integrationsrat der Stadt Witten sind nach § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung 9 Ratsmitglieder mit Stimmrecht zu benennen.
Ö 9.4
Ein Ausschuss für Klimafragen -Antrag der Fraktion bürgerforum vom 06.10.2020- (Drucksache)
Bildung und Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse - Einrichtung eines Ausschusses für Klima- und Umweltschutz -Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.10.2020- (Drucksache)