Für die Darstellung im Elternportal und die Inhalte verlinkter Seiten ist die jeweilige Einrichtung selbst verantwortlich
Belegungsübersicht
Unter 2-jährige
Unter 3-jährige
Über 3-jährige
Februar 2019
März 2019
April 2019
Mai 2019
Juni 2019
Juli 2019
August 2019
September 2019
Oktober 2019
November 2019
Dezember 2019
Januar 2020
Februar 2020
Porträt
Über uns:
Der Kinderbahnhof ist als Elterninitiative eine konfessionslose Einrichtung und betreut Kinder aller Religionen und Nationalitäten.
Wir sind eine 1-grüppige, integrative Kindertagesstätte bestehend aus einer Gruppe mit max. 15 Kindern im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren.
Wir bieten den Kindern eine liebevolle und familiäre Atmosphäre, in der sie die Möglichkeit bekommen ihre individuellen Fähigkeiten auszuprobieren, weiterzuentwickeln und sich zu entfalten.
Aufgrund der gemischten Altersstruktur in unserer Gruppe erleben die Kinder natürliche Situationen und erfahren gelebtes Sozialverhalten.
Eine weitere Besonderheit des Kinderbahnhofs sind die gemeinsamen Mahlzeiten, in Form von täglich frisch zubereitetem und vollwertigem Essen.
Je nach Interesse und/ oder Neigung können die Kinder an verschiedenen Angeboten teilnehmen. Vielfältige Bewegungsmöglichkeiten, kreatives Gestalten und wechselnde Projekte runden unseren Tagesablauf ab.
Unser Team:
Unser Team besteht aus 4 ausgebildeten Erzieherinnen, 2 fantastischen Köchinnen und einer Raumfee. In Kooperation mit Fach-und Allgemeinbildenden Schulen lernen wir regelmäßig Praktikantinnen an und werden durch diese tatkräftigt unterstützt.
Unsere pädagogische Leitidee:
Unser Ziel ist es, das Kind in seiner Gesamtpersönlichkeit zu unterstützen und dabei seine physischen und psychischen Fähigkeiten anzusprechen, mit oberster Wertschätzung des Spiels. In erster Linie soll nicht Wissen erlernt, sondern Handeln geübt und Initiative ergriffen werden für selbstverantwortetes, demokratisches und tolerantes Handeln.
Unsere Räumlichkeiten:
Zu unseren großzügigen Räumlichkeiten gehören ein Gruppenraum, ein Turn& Bewegungszimmer, der Schlafraum, die Küche, eine Garderobe sowie ein Wasch& Wickelraum. Unser komplett eingezäunter Garten hat eine Größe von 120m². Die Kinder können zwischen Sandkasten, Kletterturm, Rutsche, Wippe, Nestschaukel und zahlreichem Außenspielmaterial sowie Fahrzeugen wählen. Den Fantasien der Kinder sind hier keine Grenzen gesetzt. Der Gruppenraum ist in unterschiedliche Bildungsbereiche unterteilt wie zum Beispiel eine Kreativecke, Puppenecke, Ruhezone, Konstruktionsbereich.
Kontakt und Öffnungszeiten:
Falls Sie Interesse an unserer Einrichtung haben, schauen Sie doch einfach mal herein – gerne vereinbaren wir hierfür einen Termin.
Der Kinderbahnhof befindet sich am Eingang zu Witten-Bommern, direkt hinter der Ruhrbrücke und ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Kinderbahnhof
Aktionskreis Spielgruppe e.V.
Auf dem Brenschen 5 Witten
Tel.: 02302-31293
E-Mail: info@kinderbahnhof.de
Internet: www.kinderbahnhof.de
Unsere Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und
freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr.
Außenanlagen
Unser komplett eingezäunter Garten hat eine Größe von 120m². Die Kinder können zwischen Sandkasten, Kletterturm, Rutsche, Wippe, Nestschaukel und zahlreichem Außenspielmaterial sowie diversen Fahrzeugen wählen.
Wir gehen möglichst täglich mit den Kindern nach Draußen um ihnen viel Freiraum in der Natur zu ermöglichen.
matschen erlaubt
Ernährung
Eine weitere Besonderheit des Kinderbahnhofs sind die gemeinsamen Mahlzeiten, in Form von täglich frisch zubereitetem und vollwertigem Essen.
Unsere Gruppenstruktur ermöglicht hormisch, gemütliche Mahklzeiten in familiärer Atmoshäre.
Gemeinsam essen macht Spaß
Anmeldung zur Warteliste
Datenschutzhinweise
Die Erhebung Ihrer Daten dient der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe). Sie werden gespeichert, verarbeitet und dürfen an beteiligte Stellen nach näherer Bestimmung der datenschutzrechtlichen Vorschriften weitergegeben werden.
Mein Bereich
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Häufig gestellte Fragen
Wo erhalte ich Auskunft bei Fragen rund um die Anmeldung zur Kinderbetreuung und das Elternportal?
Bitte wenden Sie sich persönlich telefonisch oder per E-Mail an das Amt für Jugendhilfe und Schule der Stadt Witten, Sachgebiet Kitas und OGS - Verwaltung: E-Mail: jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de Tel.: 02302/581-5152
Ich habe mich bereits vor dem Start des Elternportals bei Einrichtungen für einen Platz vormerken lassen. Muss ich jetzt die Anmeldung in diesem Elternportal erneuern?
Nein. Anmeldungen, die vor dem 15.08.2015 erfolgt sind, müssen im Elternportal nicht wiederholt werden. Alle vor diesem Stichtag gestellten Anträge für Plätze in Kindertageseinrichtungen wurden in das Platzvergabesystem übernommen und werden gleichermaßen berücksichtigt.
Wie kann ich auf diesem Elternportal nach bestimmten Betreuungsmöglichkeiten für mein Kind suchen?
Die Suche nach Betreuungseinrichtungen bietet bestimmte Suchkriterien, um Einrichtungen zu ermitteln, die zu Ihren individuellen Vorstellungen passen. Über einen Klick auf das jeweilige Suchergebnis können Sie sich das Detail-Porträt der einzelnen Betreuungseinrichtungen anschauen. Gefällt Ihnen eine Einrichtung können Sie diese auf Ihren eigenen Merkzettel setzen (rechts oben auf der Porträtseite der Einrichtung -> 'merken').
Was mache ich, nachdem die Suchergebnisse aufgelistet wurden?
Mit einem Klick auf den Namen der angezeigten Einrichtungen können Sie sich das zugehörige Einrichtungs-Porträt ansehen. Erst nach Durchsicht des Porträts entscheiden Sie, welche Einrichtung Sie für Ihr Kind auswählen möchten und können sich dieses Einrichtungsprofil über die Schaltfläche rechts oben 'merken' auf den Merkzettel setzen lassen.
Wie kann ich Betreuungsplätze vormerken?
Um einen Betreuungsplatz vorzumerken, wählen Sie mit Hilfe der Suchkriterien auf der Startseite des Elternportals Ihre bevorzugten Kitas aus und wählen dort den Reiter 'Anmeldung zur Warteliste'. Entsprechend werden Ihre ausgewählten Kitas vorgemerkt. Um die erstellte Anfrage abzuschicken, müssen Sie sich im Elternportal registrieren. Sie werden dann durch das Anmeldeformular geführt. Alle mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Was passiert nach meiner Anmeldung?
Ihre Anmeldung wird an die von Ihnen gewählten Einrichtungen übermittelt. Unter der Voraussetzung, dass die Kita Ihnen einen Kitaplatz anbieten kann wird die Einrichtung mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Kann ich nur noch über diese Webseite Betreuungsplätze vormerken lassen?
Nein. Das Portal ist nur ein Weg von mehreren um Betreuungsplätze vorzumerken. Sie können sich selbstverständlich auch weiterhin direkt an die Einrichtung oder die Stadt wenden. Eine persönliche Anmeldung wird genauso bearbeitet wie eine online erstellte Anmeldung.
Kann ich mein Kind auch für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege online vormerken?
Nein. Sie können Anmeldungen aber an die Servicestelle der AWO, Unterbezirk Ennepe-Ruhr, richten. E-Mail: servicestelle@awo-en.de Tel.: 02302/9562070
Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in meiner Wunsch-Einrichtung?
Ihr Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege und ab dem dritten vollendeten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte (§24 SGB VIII). Der Rechtsanspruch ist von der Kommune nicht zwingend in Ihrer Wunsch-Einrichtung zu erfüllen. Um Ihre Wunsch-Einrichtung festzulegen, setzen Sie sie an die erste Stelle Ihrer Merkliste, gefolgt von der besten Alternative usw. Die Einrichtungsleitungen prüfen Ihren Wunsch und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns.
In wie vielen Einrichtungen kann ich mein Kind auf die Warteliste setzen, beziehungsweise vormerken lassen?
Sie können Ihr Kind bei bis zu fünf Einrichtungen vormerken lassen. Die Auswahl Ihrer Wunsch-Einrichtungen sollte jedoch so gestaltet werden, dass ein Platzangebot von Ihnen auch immer angenommen werden kann.
Erhalten die Einrichtungen Infos darüber, ob ich mein Kind noch bei anderen Einrichtungen habe vormerken lassen?
Ja, die Einrichtung kann sehen, in wie vielen Einrichtungen Ihr Kind vorgemerkt ist. Diese Informationen sehen jedoch nur die Einrichtungen, die von Ihnen eine Bewerbung erhalten haben.
Wie erfolgt die Platzvergabe?
Die Platzvergabe erfolgt durch die Leitungskräfte der Einrichtungen in Absprache mit ihrem Träger. In Witten gibt es Einrichtungen sowohl freier als auch kommunaler Träger. Unter der Voraussetzung dass die Einrichtung Ihnen einen Betreuungsplatz anbieten kann, erhalten Sie eine Zusage mit einer Einladung zum Vertragsabschluss.
Kann eine Anmeldung abgelehnt werden?
Ja. Bei einer Anmeldung handelt es sich um eine unverbindliche Betreuungsanfrage, die der Planung des voraussichtlichen Platzbedarfes in der Einrichtung dient. Die Platzvergabe erfolgt entsprechend der zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten. Durch das Angebot eines Betreuungsplatzes wird der Rechtsanspruch erfüllt. Sollten jedoch alle Ihre Anmeldungen abgelehnt werden, bitten wir Sie, sich bei weiteren Einrichtungen vorzumerken (online über das Elternportal oder vor Ort in den Einrichtungen). Sollte die Anfragen wieder erfolglos bleiben, melden Sie sich bitte direkt beim Amt für Jugendhilfe und Schule der Stadt Witten, damit dort eine Alternative für Sie gefunden werden kann.
Wie kann ich ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung unterbringen?
Für den Fall, dass bereits eines Ihrer Kinder in der Einrichtung betreut wird, haben Sie die Möglichkeit, dies in der Anmeldung im Bemerkungsfeld anzugeben.
Wie kann ich mit den Einrichtungen persönlich bzw. direkt in Kontakt treten?
Um mit einer Einrichtung gezielt Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie die Kontaktangaben, in den jeweiligen Porträts der Einrichtungen.
Wie kann ich mich über den Stand meiner Anmeldungen informieren?
Der Status Ihrer Anmeldungen kann im Elternportal unter 'Mein Bereich' eingesehen werden, nachdem Sie sich für das Elternportal registriert haben. Im Falle einer Zusage wird sich die jeweilige Einrichtung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Benötige ich den Anmelde-Code, der auf dem Anmeldeformular ausgedruckt und online im Wartelistenbereich angezeigt wird?
Nein, dieser wird nicht zwingend benötigt. Sie können bei einem Besuch in der Einrichtung auch den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes angeben, damit die Einrichtungsleitung Ihre Anmeldung/Bewerbung im System aufrufen kann.
Was ist ein Träger?
Ein Träger ist zum Beispiel ein Verein, eine Gesellschaft, eine Kirchengemeinde oder eine Kommune. Er betreibt verantwortlich das Betreuungsangebot seiner Einrichtungen und ist an die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden.
Wie kann ich mein Kind für einen späteren – als in den Suchkriterien angezeigten – Zeitpunkt anmelden?
Im Reiter 'vorgemerkte Einrichtungen' durchlaufen Sie die Anmeldung zuer Warteliste mit einem Klick auf 'weiter' bis zum Reiter 'Betreuung'. Hier können Sie den gewünschten Aufnahmetermin auch für zukünftige Jahre auswählen. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Zeitangabe in der Suchmaske auf der Hauptseite des Elternportals nur auf die Anzeige der Platzzahlsituation in den Einrichtungen zu einem ausgewählten Zeitpunkt. Diese Prognose ist immer nur für die Dauer eines einzigen Jahres (Planungsjahr) möglich.
Wie kann ich die von mir vergebenen Prioritäten in der Wunschliste nachträglich ändern bzw. Einrichtungen von meiner Wunschliste löschen?
Dazu wählen sie im Registereiter 'Mein Bereich' auf der linken Seite im Menüpunkt 'Anmeldungen' Ihr Kind aus, anschließend erscheint oben rechts ein Button 'Prioritäten ändern' und unter jeder ausgewählten Einrichtung der Button 'Absagen' um eine Vormerkung in der jeweiligen KiTa zu löschen.
Kann ich mein Kind in Witten zur Warteliste anmelden, auch wenn wir nicht in Witten wohnen?
Ja. Mit Ausnahme der Einrichtung 'Katholischer Kindergarten St. Pius', der an einer Ortsgrenze liegt, sind in allen anderen Einrichtungen jedoch (nach gültigem Wittener Ortsrecht) vorrangig Wittener Kinder mit einem Betreuungsplatz zu versorgen.
Welche Anschrift gebe ich an, wenn ich noch auswärts wohne, aber nach Witten verziehen werde?
Sie geben immer Ihre aktuelle Anschrift an. Nach Ihrer Anmeldung in Witten ändern Sie bitte Ihre Anschrift im Elternportal entsprechend.
Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten?
Ihre Daten werden nur für den ausgewiesenen Zweck im System genutzt und werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Die Erhebung Ihrer Daten dient der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe). Sie werden gespeichert, verarbeitet und dürfen an beteiligte Stellen nach näherer Bestimmung der datenschutzrechtlichen Vorschriften weitergegeben werden.
Verantwortlich für den Inhalt auf dem Wittener Kita-Planer
Stadt Witten
Die Bürgermeisterin
Amt für Jugendhilfe und Schule
Amtsleiterin
Frau Corinna Lenhardt
Marktstr. 16
58452 Witten
Email: jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de
Hinweis
Die Verantwortung für Inhalt und Redaktion der Internetseiten der Kitas liegen bei den Trägern.
Die Stadt Witten ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch die Bürgermeisterin Sonja Leidemann, Marktstr. 16, 58452 Witten.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE-126872569
Hinweis zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Stadt Witten ist nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 des Körperschaftsteuergesetzes) gewerblich oder beruflich tätig.
Darüber hinaus wird die Umsatzsteueridentifikationsnummer für innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 a des Umsatzsteuergesetzes) benötigt.
Gestaltung, Realisierung, Software sowie sonstige Inhalte
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung Ihrer Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grunde informieren wir Sie darüber, wie die Stadt Witten mit Ihren, im Rahmen der Nutzung des Wittener Kitaplaners, erhobenen Daten umgeht. Über die Internetseiten des Kitaplaners erhalten Sie auch sogenannte Profilinformationen zu Betreuungseinrichtungen, die durch die Träger und Betreiber von Kindertagesstätten in diese Seiten eingebracht worden sind. Diese Inhalte sind von unserer Datenschutzerklärung nicht erfasst. Die Stadt Witten ist nicht verantwortlich für die Datenschutzvorkehrungen oder die Inhalte anderer Websites, die Sie möglicherweise über die Profile der Betreuungseinrichtungen erreichen.
Gegenstand des Datenschutzes
Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen z. B. Angaben wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, gegebenenfalls aber auch Nutzungsdaten sowie Ihre IP-Adresse.
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Stadt Witten speichert personenbezogene Daten, wenn Sie Daten von sich aus freiwillig angeben und übersenden. Dies ist der Fall, wenn Sie einen Eintrag in die Warteliste einer oder mehrerer Betreuungseinrichtungen vornehmen.
Nutzung personenbezogener Daten
Die Stadt Witten verarbeitet, speichert und nutzt Ihre personenbezogenen Daten insbesondere
zur Korrespondenz mit Ihnen,
zur Bearbeitung Ihrer Anträge,
zur Bedarfsplanung,
zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses,
zur Optimierung der Platzvergabe.
Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind von uns zur Verschwiegenheit sowie auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Dies gilt in gleicher Weise für die von der Stadt Witten beauftragten Träger und Betreiber der Betreuungseinrichtungen, denen Ihre Daten zur Aufgabenerfüllung von der Stadt Witten zur Verfügung gestellt werden.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an andere Behörden und Einrichtungen erfolgt nicht.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz
SGB X Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Satzung der Stadt Witten über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Sicherheitsmaßnahmen
Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch haben wir umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Unsere Sicherheitsverfahren und -maßnahmen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls dem technologischen Fortschritt angepasst.
Auskunftsrecht
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre, bei der Stadt Witten gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten.